Allgemeine Regelungen 

  1. 1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden 
  1. 1. Unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
  1. 2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen. 
  1. 2. Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages 
  1. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 
  1. 2. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben. 
  1. 3. Den Abschluss eines Vertrages können wir von der Prüfung der vom Kunden über sich angegebenen Daten, insbesondere die Firma, den Namen natürlicher Personen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, abhängig machen. Eine Überprüfung kann insbesondere durch eine vom Kunden zu beantwortende E-Mail und/oder durch Eingabe eines am Telefon genannten Codes erfolgen. Sollte bereits vor Überprüfung der Daten ein Vertrag zustande gekommen sein, so erfolgt der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt, dass die vom Kunden angegebenen Daten richtig sind. 
  1. 3. Leistungen und Leistungsumfang 
  1. 1. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse. 
  1. 2. Von uns durchgeführte Leistungen sind entgeltpflichtig. Fremdkosten sind in unserem Entgelt nicht enthalten. 
  1. 3. Verträge über Software beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung zur Installation und Konfiguration, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern eine Schulung und die Erstellung eines 
    Pflichtenheftes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart werden, sind wir hierzu nicht verpflichtet. 
  1. 4. Wir übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit etwaiger von uns erarbeiteten Leistungen, wie z. B. bei der Erstellung von Individualsoftware. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Wir werden jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei unserer Tätigkeit bekannt werden. 
  1. 5. Wenn eine Programmdokumentation oder ein Bedienungshandbuch geschuldet wird, dann lediglich in maschinenlesbarer Form, ggf. als Bestandteil der Software oder online, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. 
  1. 6. Soweit Service-Level Vertragsgegenstand sind und nichts anderes vereinbart wurde, tragen wir dafür Sorge, dass innerhalb der vereinbarten Service-Level ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung durch den Kunden, die  wir auf den vertraglich vereinbarten Wegen, z. B. per E-Mail, Telefon oder über ein Ticketsystem erhalten haben, die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde darüber informiert wird (im Folgenden Reaktionszeit) – es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Voraussetzung ist eine Störungsmeldung des Kunden, in der er die aufgetretenen und sich zeigenden Fehler und/oder den Ablauf von Systemausfällen für uns nachvollziehbar beschreibt. Ist die Störungsmeldung des Kunden für uns nicht nachvollziehbar, werden wir ihn darauf hinweisen. Die Länge der Reaktionszeit ist abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Service-Level vergütungspflichtig. 
  1. 7. Wir sind berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen einzusetzen. 
  1. 8.Soweit technisch vorgesehen, hat der Kunde die Möglichkeit, Dritten, insbesondere Mitarbeitern, eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen. Der Dritte ist dann berechtigt, im Namen des Kunden Verträge mit uns abzuschließen und mit uns bereits bestehende Verträge zu ändern. 
  1. 4. Preise und Vergütung 
  1. 1. Unsere Preise verstehen sich Netto ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Euro-Preise. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten. 
  1. 2. Soweit nicht anders vereinbart, werden nutzungsabhängige Vergütungen monatlich fällig. 
  1. 3. Soweit vertraglich vorgesehen, berechnen wir bei Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. beim Webspace auch Storage genannt) oder Entwicklungsumgebungen (auch Stage genannt) die zusätzlich vertraglich vereinbarte Vergütung (insgesamt auch On-Demand-Nutzung genannt). 
  1. 4.Wir sind berechtigt, die vereinbarte Vergütung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu ändern. Widerspricht der Kunde der Erhöhung der Vergütung innerhalb von einem Monat nicht, so gilt die geänderte Vergütung spätestens mit der darauffolgenden Inanspruchnahme der Leistung als genehmigt. Wir werden den Kunden auf die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs bei Änderung der Vergütung jeweils noch einmal ausdrücklich hinweisen. Bei rechtzeitigem Widerspruch des Kunden steht uns das Recht zu, entweder den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen oder den Vertrag zu kündigen. 
  1. 5. Wir sind berechtigt, dem Kunden unsere Rechnungen per E-Mail zu senden. 
  1. 5. Vertragslaufzeit 
  1. 1. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. 
  1. 6. Nutzungsrechte 
  1. 1. Bei der Lieferung oder anderweitigen Zurverfügungstellung von Software, die durch Dritte hergestellt wurde, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Bei Open-Source-Software bestimmen sich die Nutzungsrechte nach der für die Open-Source-Software geltenden Lizenz. 
  1. 2. Bei der Lieferung von Software, die durch uns hergestellt wurde, wird, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. 
  1. 3. Nutzungsrechte werden immer unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung des Werkes eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, das überlassene Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen. 
  1. 4. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu, auch wenn die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke. 
  1. 5. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel und Internetseiten zu signieren. Hierzu haben wir auch Anspruch auf Nennung unseres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von uns erstellten Internetseite. Wir dürfen diesen Vermerk selbst anbringen, der Kunde ist nicht berechtigt, ihn ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Internetseite, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen. Wir sind berechtigt, die Arbeitsergebnisse jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz für unsere Arbeit für Eigenwerbung zu benutzen. 
  1. 7. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung 
  1. 1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anders vereinbart, sofort nach Übergabe des Kaufgegenstands, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 
  1. 2. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, es handelt sich um Mängelrügen, die von uns schriftlich anerkannt wurden. 
  1. 8. Liefertermine 
  1. 1. Eventuelle (Liefer-)Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. 
  1. 9. Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängelhaftung bei Sachen 
  1. 1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, einschließlich Software und Dokumentationen, auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 
  1. 2. Soweit eine Sache mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. 
  1. 3.Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden oder ist die Lieferung einer mangelfreien Sache als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde  wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des Weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt und Schadenersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden. 
  1. 4. Stellt sich bei der Bearbeitung einer Mängelrüge des Kunden heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt ist und der Kunde mindestens leicht fahrlässig in Kauf genommen hat, dass der gerügte Mangel kein Mangel ist, hat der Kunde uns die Kosten zu erstatten, die uns durch die Mängelrüge und in Folge der Mängelrüge entstanden sind. 
  1. 5. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Sache einschließlich der Handbücher, Anleitungen oder sonstiger Unterlagen verjähren bei EU hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Soweit auf unsere Leistungen die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Abnahme. 
  1. 10. Pflichten und Kunden 
  1. 1. Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Inhalte, Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. 
  1. 2. Sofern wir dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen o. ä. zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde uns jeweils unverzüglich mitteilen. 
  1. 3. Soweit wir dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung stellen, z. B. beim Hosting oder der Bereitstellung von Software, ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Dem Kunden ist bekannt, dass von jedem, der im Besitz der Zugangsdaten ist, auf die durch die Zugangsdaten geschützten Funktionen zugreifen und zum Beispiel auf dem Server vorhandene Daten ändern, löschen und andere hinzufügen kann. 
  1. 4. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages, z. B. bei einer Anmeldung, gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, uns alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. 
  1. 5. Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht für rechtswidrige, strafbare oder unzulässige Handlungen oder Inhalte nutzen. Eine unzulässige Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn:  
  1. 1. die Daten Viren, Trojaner, Malware oder vergleichbar schädliche Inhalte beherbergen oder der Inhalt oder die Aufmachung trügerisch oder täuschend ist (z. B. Phishing), 
  1.  2. die Leistung für den massenhaften Versand von E-Mails (sog. Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken an Dritte ohne deren Einwilligung genutzt wird,  
  1. 3. die Leistungen oder Ressourcen – sofern vertraglich nicht anders geregelt – für Subdomain- oder Hostingdienste genutzt werden, 
  1. 4. Verletzungen der Rechte anderer vorliegen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, das Marken- und Wettbewerbsrecht oder Urheberrechtsverletzungen, 
  1. 5. die Leistungen zur Verbreitung gewaltverherrlichender oder volksverhetzender Inhalte, zur Aufforderung zur Gewalt, für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen oder zur Bereitstellung pornografischer oder erotischer Inhalte genutzt werden, 
  1. 6. die Leistungen zum Aufspüren oder Ausnutzen von Schwachstellen genutzt werden, einschließlich dem Versuch oder der Durchführung des Eindringens in oder des Ausspähens fremde(r) Systeme, 
  1. 7. oder der Betrieb, die Integrität oder die Sicherheit unserer Infrastruktur oder einzelner Teilsysteme durch die Leistung oder Inhalte gefährdet, beeinträchtigt oder geschädigt wird. 
  1. 6. Der Kunde darf die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen, Ressourcen und Domains nicht auf eine Weise nutzen, die unsere technische Infrastruktur oder die Daten und Performance anderer Kunden beeinträchtigt. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Ressourcen für Subdomain- und Hostingdienste zu nutzen. 
  1. 11. Abnahme 
  1. 1. Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 
  1. 12. Haftung 
  1. 1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letzten genannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, bei einer vereinbarten wiederkehrenden Vergütung, begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für zwei Monate. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für unentgeltlich überlassene Software, z. B. Open-Source-Software, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 
  1. 2. Für den Verlust von Daten haften wir in dem vorgenannten Umfang nur soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 
  1. 3. Wir haften, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nicht wegen der in den von uns für den Kunden erstellten Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ebenso wenig haften wir für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 
  1. 13. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
  1. 1. Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Text- oder Schriftform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Text- oder Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 
  1. 14. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl 
  1. 1. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 
  1. 2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke. 
  1. 3. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. 
  1. 4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Emden. 
  1. 5.Für das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss des CISG maßgeblich. 

Regelungen zum Hosting 

  1. 15. Hosting 
  1. 1. Beim Hosting überlassen wir gemäß der vertraglich vereinbarten technischen Spezifikation dem Kunden Speicherplatz (auch Webspace genannt) entweder 
  1. 1. auf einem oder mehreren Servern, deren Leistungen auch von Dritten genutzt werden  
    oder 
  1. 2. auf dedizierten Servern, die nicht für Dritte zur Verfügung stehen. 
  1. 3. Die Server können von Dritten betrieben werden. Der Kunde kann auf dem Speicherplatz Inhalte ablegen. 
  1. 2. Der Server ist an das Internet angebunden, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden können. Unsere Leistungen bei der Übermittlung der Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt an das Internet und dem Server, auf dem der Speicherplatz überlassen wird. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr hinter dem Übergabepunkt ist uns nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Übermittlung der Daten vergütungspflichtig. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der Anzahl aller mit den im Vertrag in Verbindung stehenden übertragenen Daten, wie z. B. Abruf von Internetseiten, Mails, Downloads, Uploads (auch Traffic genannt). 
  1. 3. Wir gewährleisten eine 99 prozentige Verfügbarkeit des Servers im Jahresmittel bis zur Übergabe an das Internet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung den Server nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung des Servers in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder -Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz. 
  1. 4. Wir sind berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche oder geänderte Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen durch uns zu gewährleisten, so werden wir dem Kunden diese zusätzlichen oder geänderten Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird.  
  1. 5. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der sechs Wochen, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, d. h. fünf Tage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen anpassen wird, haben wir das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.  
  1. 6. Wir geben dem Kunden die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server, soweit vertraglich vereinbart. Hierzu wird dem Kunden ein Benutzername und Passwort gegeben, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann, bei Vertragsabschluss erfolgt dies via Secure File Transfer Protocol (SFTP). Der Kunde ist für das Übertragen der eigenen Internetseiten auf den Server selbst verantwortlich.   
  1. 7. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Server über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen.  
  1. 8. Soweit vereinbart, erbringen wir für den Kunden E-Mail-Dienste. Diese Dienste umfassen das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Kunden gerichteten E-Mails sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von E-Mails, die der Kunde an von ihm benannte Empfänger versenden möchte. Unsere Pflichten beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Kunden zu übermittelnden E-Mails und die Übergabe dieser E-Mails an das Internet an einem von uns bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet. Entsprechend besteht die Leistung hinsichtlich der an den Kunden gerichteten E-Mails aus der Entgegennahme der E-Mails am Übergabepunkt zum Internet und dem Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Kunden. Der dem Kunden bereitgestellte Speicherplatz ist beschränkt und wird vertraglich festgelegt. Wird durch eingehende E-Mails der vertraglich vereinbarte Speicherplatz überschritten, sind wir berechtigt, diese E-Mails abzulehnen. 
    Wir können außerdem E-Mails ablehnen, wenn sie eine vertraglich vereinbarte Größe überschreiten und/oder Viren, trojanische Pferde, Schadsoftware enthalten und/oder es sich um massenhaft versandte E-Mails handelt. 
    Der Kunde wird über die Ablehnungen nicht unterrichtet. Wir sind berechtigt, E-Mails zu löschen, wenn der Kunde sie in den Papierkorb verschoben hat. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir nicht verpflichtet, E-Mails zur Verfügung zu stellen und können E-Mails ohne weitere Mitteilung löschen.  
  1. 9. Der Kunde ist verpflichtet, keine E-Mails mit Werbung zu versenden, ohne dass ihm die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Dies gilt insbesondere bei massenhaft versandten E-Mails (sogenanntes „Spamming“). Verletzt der Kunde diese Pflicht, so sind wir berechtigt, den E-Mail-Versand zu unterbinden. Darüber hinaus ist der Kunde unverzüglich zur Unterlassung, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung gem. Ziffer 16.1. verpflichtet. Ein Verstoß berechtigt uns außerdem zur außerordentlichen Kündigung. 
  1. 10. Soweit Vertragsgegenstand ein digitales Zertifikat ist, wie z. B. ein SSL-Zertifikat oder ein TLS-Zertifikat, übernehmen wir im Auftrag und im Namen des Kunden den Abschluss des Vertrages über das digitale Zertifikat mit dem jeweiligen Zertifikatsaussteller. Wir haben auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss. Wir übernehmen daher keine Gewähr dafür, dass das für den Kunden beantragte Zertifikat zugeteilt wird oder nach Zuteilung Bestand hat. 
  1. 16. Pflichten des Kunden beim Hosting 
  1. 1. Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern, deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. 
    Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er unverzüglich zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Unsere sonstigen Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung. 
  1. 2. Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die von ihm auf unseren Systemen eingesetzten oder genutzten Anwendungen oder abgelegten Daten, insbesondere die auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte, sicher und aktuell zu halten, sodass der Betrieb, die Integrität und die Sicherheit unserer Infrastruktur sowie Systeme jederzeit gewährleistet werden können. 
  1. 17. Sperrung der Anbindung zum Internet 
  1. 1. Wir sind berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder von Ermittlungen staatlicher Behörden. Wir sind berechtigt, außerdem die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz Viren, trojanische Pferde oder Schadsoftware enthält und/oder falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz durch ein Ereignis von außen, z. B. durch DDoS-Attacken, beeinträchtigt wird und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit unserer IT beeinträchtigt wird. 
  1. 2. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.  
  1. 3. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber wir die Möglichkeit hatten, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder der Grund der Sperrung entfallen ist. 
  1. 4. Soweit die Inhalte auf dem von uns dem Kunden überlassenen Speicherplatz urheberrechtlich geschützt sind, räumt er uns die folgenden Rechte ein: Der Kunde räumt uns das Recht ein, die von ihm auf den von uns zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie wie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.  
  1. 5. Soweit sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet, sind wir ebenfalls berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen. 
  1. 6. Von einer Sperrung unberührt bleibt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. 
  1. 18. Datensicherung beim Hosting 
  1. 1. Soweit eine Datensicherung oder ein Backup zwischen den Parteien vereinbart wird, wird eine tägliche automatische Sicherung der Daten auf dem Server durchgeführt. Soweit die Server verfügbar sind, erfolgt eine Datensicherung, die eine Wiederherstellung der Daten mit einem Stand ermöglicht, der jeweils nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet, die Datensicherungen aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Daten auf den Server. 
  1. 19. Vergütung 
  1. 1. Die Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig. 
  1. 20. Vertragslaufzeit und Kündigung 
  1. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vereinbarung über das Hosting mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung über das Hosting mit einer Frist von 30 Tagen und die Vereinbarung über die Registrierung einer Domain sowie über ein SSL-Zertifikat mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
    Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht. 
  1. 2. Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn uns ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns gegeben ist. 
  1. 3. Nach Vertragsbeendigung besteht keine Verpflichtung, E-Mails und vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegte Inhalte zu speichern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses können wir E-Mails und Inhalte löschen. 
  1. 21. Mängelhaftung und Haftung 
  1. 1. Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.  
  1. 2.Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. 
  1. 3. Mängelansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Regelungen, spätestens in sechs Monaten nach Beendigung der Vereinbarung über das Hosting. 
  1. 22. Erfüllungsort 
  1. Erfüllungsort beim Hosting ist der Standort der Server. 

Regelungen zum Registrieren von Domains 

  1. 23. Domain-Registrierung 
  1. 1. Wir übernehmen im Auftrag und im Namen des Kunden die Registrierung der im Vertrag aufgeführten Domain bei der für die jeweilige Domain jeweils zuständigen Vergabestelle gem. nachfolgendem Absatz.  
  1. 2. Die Domains werden je nach ihrer Endung von unterschiedlichen Organisationen (im Folgenden: Vergabestellen) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Bei einer Registrierung der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage ihrer Registrierungsbedingungen zustande. Wir sind frei, die Registrierung der Domain direkt bei der Vergabestelle oder über Dritte durchzuführen. Der Kunde wird Inhaber der Domains. Der Kunde beauftragt uns, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle oder dem Dritten abzugeben. Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains schulden wir nicht. Wir haben keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. Wir können daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragten Domains tatsächlich zugeteilt werden. 
  1. 3. Wir prüfen nicht, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der Domains für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domains verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domains Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. 
  1. 4. Wir sind für die Dauer des Vertrages Ansprechpartner der Vergabestelle für die vertragsgegenständlichen Domains. 
  1. 24. Pflichten des Kunden 
  1. 1. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Domain verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung und vor dem Erwerb der Domain zu prüfen, ob die Registrierung Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist er unverzüglich zur Unterlassung des Weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von uns, insbesondere zur Sperrung der Domain, bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung. 
  1. 2. Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die Domain erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, in zumutbarem Umfang mitzuwirken. 
  1. 25. Vertragslaufzeit und Kündigung 
  1. 1. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung über die Domain mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht. 
  1. 2. Soweit wir verpflichtet sind, eine Domain freizugeben, so besteht diese Verpflichtung erst dann, wenn der Kunde sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. 
  1. 3. Soweit wir für den Kunden die Registrierung einer Domain übernommen haben, bleibt das zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bestehende Vertragsverhältnis über die Domain auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und uns bestehen, soweit der Kunde nicht auch gegenüber der Vergabestelle kündigt. 

Bereitstellung von Software 

  1. 26. Bereitstellung von Software 
  1. 1. Soweit vertraglich vereinbart, überlassen wir gegen Entgelt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software (auch als Lizenz bezeichnet) auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit wir die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. 
    Soweit der Vertrag auch die Bereitstellung von Apps als Software für mobile Geräte beinhaltet, stellen wir die App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z. B. in einem App-Store) ein. Wir werden die bereitzustellende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller oder von uns aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neuen Version der überlassenen Software besteht jedoch nicht. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Wir werden den Kunden rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so werden wir diese dem Kunden ersetzen. 
  1. 2. Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte Software in dem vereinbarten Umfang auf dem Server selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde wird nicht Eigentümer der Software oder von Datenträgern, ihm wird die Software lediglich zum Gebrauch bereitgestellt. 
  1. 3. Unentgeltlich von uns zur Verfügung gestellte Leistungen können wir jederzeit einstellen, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 
  1. 4. Der Grad der Verfügbarkeit bei Software, die wir auf einem Server über Telekommunikationsnetze bereitstellen, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit der bereitzustellenden Software am Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Wir gewährleisten eine 99 prozentige Verfügbarkeit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung die bereitgestellte Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der bereitgestellten Software in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder -Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz. 
  1. 27. Speicherplatz 
  1. 1. Wir schulden die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der bereitgestellten erforderlichen Daten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 
  1. 2. Wir führen eine Datensicherung von Daten nur durch, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde. 
  1. 3. Uns treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 
  1. 28. Sperrung und Datensicherung 
  1. 1. Die Regelungen zur Sperrung der Anbindung zum Internet gemäß Ziffer 17 und zu Datensicherung gemäß Ziffer 18 gelten entsprechend. 
  1. 29. Vergütung 
  1. 1. Die Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig. 
  1. 30. Vertragslaufzeit und Kündigung 
  1. 1. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung zur Bereitstellung von Software mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht. 
  1. 2. Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns gegeben ist. 
  1. 3. Soweit bei der Bereitstellung von Software Vertragsgegenstand auch die Überlassung von Speicherplatz auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server ist, werden wir mit Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Aufforderung des Kunden eine Kopie der von dem Kunden auf dem Speicherplatz abgelegten Daten herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Server abgelegt sind. Wir werden die auf dem Server abgelegten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. 
  1. 31. Mängelhaftung und Haftung 
  1. 1. Für Mängel, die bereits bei Bereitstellung der Software und/oder Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben. 
  1. 2. Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. 
    Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. 
  1. 32. Erfüllungsort 
  1. 1. Erfüllungsort ist bei der Bereitstellung von Software am Standort der Server. 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 

Stand: 01.11.2023